3. Ausweisungsanspruch der Gesuchstellerin 3.1. Parteibehauptungen 3.1.1. Gesuchstellerin Die Gesuchstellerin beruft sich zur Begründung ihres Ausweisungsgesuchs auf die Beendigung des Mietverhältnisses durch ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsrückstands gemäss Art. 257d OR (Gesuch Rz. 4). Sie behauptet, die Gesuchsgegnerin sei mit der Zahlung des Mietzinses für die Monate November 2021 und Dezember 2021 in Rückstand geraten (Gesuch Rz. 6).