Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mehrwertsteuer) zu Lasten der Gesuchstellerin." Zur Begründung führte die Gesuchsgegnerin im Wesentlichen aus, die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts sei nicht gegeben. Zudem sei die Kündigung ungültig und rechtsmissbräuchlich. Der Präsident zieht in Erwägung: 1. Prozessvoraussetzungen Das Gericht prüft die Prozessvoraussetzungen von Amtes wegen (Art. 60 ZPO).