5. Mit Gesuch vom 4. April 2022 (Postaufgabe: gleichentags) stellte die Gesuchstellerin folgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei festzustellen, dass das Mietverhältnis zwischen den Parteien über das Mietobjekt an der C. in D. (gemäss Gewerbemietvertrag vom 30.12.2020) per 28.02.2022 aufgelöst und dass die Ausweisung der Beklagten zulässig ist. 2. Der Beklagten sei richterlich zu befehlen, das in Ziffer 1 der Rechtsbegehren genannte Mietobjekt unverzüglich, eventualiter innert kurzer, nach richterlichem Ermessen festzusetzender Frist, vollständig geräumt und ordnungsgemäss gereinigt zu verlassen.