3. Am 30. Dezember 2020 schlossen die Parteien einen befristeten Gewerbemietvertrag betreffend die Liegenschaft an der C. in D. zu einem Bruttomietzins von Fr. 14'310.00 (exkl. MwSt.), zahlbar jeweils monatlich im Voraus per Ersten des Monats. Als Mietvertragsende vorgesehen war der 1. Januar 2026 (GB 3). 4. Um die Gesuchsgegnerin während der Einführungsperiode zu unterstützen, erklärte sich die Gesuchstellerin bereit, der Gesuchsgegnerin einen Mietzinsrabatt von monatlich Fr. 5'950.00 (exkl. MwSt.) für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022 zu gewähren (GB 3).