1. In Gutheissung des Gesuchs vom 3. März 2021 wird die mit Verfügung vom 4. März 2021 zugunsten der Gesuchstellerin auf dem Grdst.-Nr. 1234 GB Z. (E-GRID: CH 8976) superprovisorisch für eine Pfandsumme von Fr. 224'090.05 zuzüglich Zins zu 5 % auf Fr. 224'090.05 seit 2. Dezember 2020 angeordnete Vormerkung vorsorglich bestätigt. -9- 2. Das Grundbuchamt Z. wird angewiesen, die Vormerkung gemäss Disposi- tiv-Ziff. 1 aufrechtzuerhalten. 3. 3.1. Die Gesuchstellerin hat bis zum 30. Juni 2021 beim zuständigen Gericht im ordentlichen Verfahren Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts anzuheben.