Dies wurde von der Gesuchsgegnerin nicht bestritten. Im vorliegenden Verfahren betreffend Bauhandwerkerpfandrechte ist dabei unerheblich, dass diese vermeintliche Werklohnsumme nicht die Gesuchsgegnerin, sondern S. Generalbau & Immobilien GmbH schuldet. Passivlegitimiert ist die jeweilige Grundeigentümerin, unabhängig davon, ob sie mit dem pfandberechtigten Unternehmer in einem Vertragsverhältnis steht.8