2. Das Grundbuchamt L. wird angewiesen, die Vormerkung gemäss vorstehender Dispositiv-Ziff. 1 sofort einzutragen. -3- 3. Die Gesuchstellerin hat mit beiliegendem Einzahlungsschein bis zum 16. März 2021 einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 1'500.00 zu leisten. 4. Zustellung des Doppels des Gesuchs (inkl. Beilagen) vom 25. Februar 2021 an die Gesuchsgegnerin zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 16. März 2021.