Danach ist bei mehrfachen Verpflichtungsgeschäften das zeitlich spätere Verpflichtungsgeschäft dann als zulässig zu erachten, wenn dieses vom Anwendungsbereich der gesetzlichen Inhaltsschranken nicht erfasst wird.45 Dabei kann davon ausgegangen werden, dass das zeitlich spätere Verpflichtungsgeschäft weder anfänglich objektiv unmöglich noch widerrechtlich ist.46 Allenfalls kann das zeitlich spätere Verpflichtungsgeschäft sittenwidrig nach Art.