Ein Doppelverkauf liegt vor, wenn der Verkäufer mit dem Erstkäufer einen Kaufvertrag über einen Kaufgegenstand abschliesst, ohne vorerst die vereinbarte Leistung zu erbringen. Noch bevor der Verkäufer den Kaufgegenstand an den Erstkäufer übereignet, schliesst er einen weiteren Kaufvertrag mit dem Zweitkäufer ab und übereignet diesem in der Folge den Kaufgegenstand.43 Der Doppelverkauf führt dazu, dass der Verkäufer gegenüber dem Erstkäufer die versprochene Leistung nicht mehr erbringen kann.