4.3. Obligatorischer Anspruch 4.3.1. Rechtliches Für die Beurteilung eines allfälligen obligatorischen Anspruches der Gesuchstellerin gelangt das CISG zur Anwendung (vgl. oben E. 2). Die mate- riell-rechtliche Gültigkeit der in diesem Zusammenhang von den Gesuchsgegnerinnen 1 und 2 behaupteten Kaufverträge zwischen den Gesuchsgegnerinnen 1 und 2 sowie zwischen der Gesuchsgegnerin 2 und dem Gesuchsgegner 3 ist jedoch anhand des OR und nicht des CISG zu bestimmen (vgl. Art. 4 lit. b CISG und bereits oben E. 2). - 19 -