4.2. Dinglicher Anspruch 4.2.1. Rechtliches Gemäss Art. 924 Abs. 1 ZGB kann der Besitz einer Sache ohne Übergabe erworben werden, wenn der Veräusserer selbst aufgrund eines besonderen Rechtsverhältnisses im Besitz der Sache verbleibt (Besitzeskonstitut). Mit dem Besitzeskonstitut überträgt der Veräusserer als unmittelbarer Besitzer den Besitz auf den Erwerber; er behält die Sache aber aufgrund eines «besonderen Rechtsverhältnisses» und ist neu unselbständiger Besitzer.