Ferner seien die Verkäufe des HH. zwischen den Gesuchsgegnerinnen 1, 2 und dem Gesuchsgegner 3 nur simuliert und somit rechtlich unbeachtlich (Stellungnahme vom 5. März 2021 Rz. 3.i). Weiter macht die Gesuchstellerin geltend, aufgrund der fehlenden Schriftlichkeit der beiden Verträge sei davon auszugehen, dass diese nicht existierten (Stellungnahme vom 5. März 2021 Rz. 5 und 6).