1.2. Änderung der Rechtsbegehren Mit Eingabe vom 5. März 2021 änderte die Gesuchstellerin die mit Gesuch vom 10. Februar 2021 ursprünglich gestellten Rechtsbegehren ab. Nachfolgend ist zu prüfen, ob dies zulässig war und ob nun die ursprünglichen oder die nachträglich geänderten Rechtsbegehren Gegenstand des vorliegenden Entscheids bilden.