b) den Gesuchsgegnern 1, 2 und 3 angeordnet, dem Gericht unverweilt das Original des Fahrzeugausweises zum Fahrzeug H., VIN 1121196, Stammnummer 196.541.585, 1. Inverkehrsetzung 1.9.1980, Tachometerstand ca. 27'000 km, einzureichen. 3. Die Gesuchsgegnerin 2 werde wegen andauernden Verstosses gegen das Verbot vom 12. Februar 2021, den HH. zum Kauf anzubieten, kraft Art. 292 StGB bestraft.