6. Am 22. Februar 2021 wurde dem Gericht der notariell beglaubigte und von einem gerichtlich zugelassenen Dolmetscher übersetzte Handelsregisterauszug der Gesuchstellerin zugestellt. 7. Mit Gesuchsantwort vom 22. Februar 2021 stellten die Gesuchsgegnerinnen 1 und 2 folgende Rechtsbegehren: " 1. Das Gesuch der Gesuchstellerin um Erlass von vorsorglichen Massnahmen sei abzuweisen. 2. Die gemäss Ziffer 3 der Verfügung vom 12. Februar 2021 superprovisorisch angeordneten Massnahmen seien aufzuheben.