3. Das Fahrzeug werde der Gesuchstellerin übergeben gegen Restzahlung von € 230'000 gemäss Kaufvertrag vom 4. Juli 2019 zu Gunsten der Gesuchsgegnerin 1. 4. Kosten- und Entschädigungsfolgen." Zur Begründung führte die Gesuchstellerin im Wesentlichen aus, sie habe gestützt auf den schriftlichen Vertrag mit der Gesuchsgegnerin 1 vom 4. Juli 2019 über das Fahrzeug H. 112, VIN 1121196, Stammnummer -3- 196.541.585, 1. Inverkehrsetzung 1.9.1980, Tachometerstand ca. 27'000 km (im Folgenden: HH.) einen Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeuges.