1. Auf das Gesuch (Rechtsbegehren 3-5) vom 5. Dezember 2021 wird nicht eingetreten. 2. Die Gerichtskosten in Höhe von Fr. 1'000.00 werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Es werden keine Parteikosten zugesprochen. Zustellung an:  den Gesuchsteller (mit Einzahlungsschein)  die Gesuchsgegnerin (mit Doppel des Gesuchs vom 5. Dezember 2021) Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheids an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden.