4. Rechtshängigkeit bei fehlender Zuständigkeit Wird eine Eingabe, die mangels Zuständigkeit zurückgezogen wurde, innert eines Monats seit dem Rückzug beim zuständigen Gericht neu eingereicht, so gilt als Zeitpunkt der Rechtshängigkeit das Datum der ersten Einreichung (Art. 63 Abs. 1 ZPO). 5. Prozesskosten 5.1. Abschliessend sind die Prozesskosten zu verteilen, welche vorliegend einzig aus den Gerichtskosten bestehen, weil der Gesuchsgegnerin aufgrund des Gesuchs vom 5. Dezember 2021 kein Aufwand entstanden ist.