2. Das Grundbuchamt Wohlen wird angewiesen, die Vormerkung gemäss vorstehender Dispositiv-Ziff. 1 sofort einzutragen. 3. Die Gesuchstellerin hat mit beiliegendem Einzahlungsschein bis zum 23. November 2021 einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 1'500.00 zu leisten. -3- 4. Zustellung des Doppels des Gesuchs (inkl. Beilagen) vom 5. November 2021 an die Gesuchsgegnerin zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 23. November 2021.