11.2. Mit Verfügung vom 29. Juni 2021 stellte der Vizepräsident das (erneute) Ausstandsgesuch vom 28. Juni 2021 dem Sachverständigen und der Gesuchsgegnerin je zur Stellungnahme bis spätestens am 5. Juli 2021 zu. Zugleich nahm er den Parteien die mit Verfügung vom 24. Juni 2021 angesetzte Frist zur Erstattung einer freiwilligen Stellungnahme bis zum 5. Juli 2021 ab und lud auf den 12. Juli 2021 zu einer Instruktionsverhandlung zur Beantwortung allfälliger Ergänzungsfragen zum Gutachten vom 23. Juni 2021 sowie möglicher weiterer Stellungnahmen zum Ausstandsbegehren gegen den Sachverständigen vor.