Die Entscheidgebühr wird unter Berücksichtigung des verursachten Aufwands (Durchführung von zwei Instruktionsverhandlungen, mehrfache Eingaben, mehrfache E-Mails und Telefonate sowie zwei Ausstandsentscheid) sowie des Umfangs und der Schwierigkeit der Streitigkeit auf Fr. 8'000.00 festgesetzt (§ 8 VKD). Die Kosten der Beweisführung bestehen vorliegend aus den richterlich genehmigten Aufwendungen des Sachverständigen im Umfang der Honorarrechnungen vom 20. April 2021 über Fr. 20'886.80, vom 12. Mai 2021 über Fr. 11'911.60, vom 23. Juni 2021 über Fr. 53'308.25 sowie vom 12. Juli 2021 über Fr. 1'990.90, total Fr. 88'097.55 (§ 30 VKD).