10.2. Mit Verfügung vom 24. Juni 2021 stellte der Vizepräsident den Parteien das Gutachten vom 23. Juni 2021 je zur Kenntnisnahme zu und erklärte, dass allfällige Stellungnahmen freigestellt seien und bis spätestens am 5. Juli 2021 zu erfolgen hätten. 11. 11.1. Mit Gesuch vom 28. Juni 2021 stellte die Gesuchstellerin folgende Anträge: " 1. 1.1 Die mit Verfügung vom 24. Juni 2021 bis zum 5. Juli 2021 angesetzte Frist zur freigestellten Erstattung einer Stellungnahme sei den Parteien abzunehmen. -8- 1.2 Eventualiter sei die Frist um 10 Tage, somit bis zum 15. Juli 2021, zu erstrecken.