Nach Auffassung des Sachverständigen treffe die Behauptung, das Gesuch sei "gesucht" und "haarspalterisch" nicht zu. Er habe Rechtsanwalt MLaw Matthias Brunner mit seiner Bemerkung "Es ist viel aufwendiger, ein Haar in einem Heuhaufen zu suchen als beispielsweise ein Fass", einzig klar machen wollen, dass seine Nachtragsofferte gerechtfertigt sei.