In diesem Zusammenhang wies der Sachverständige darauf hin, dass sich das Gesuch der Gesuchstellerin wahrscheinlich als "Sturm im Wasserglas" entpuppen könne (GB 8). Nachdem der Sachverständige nochmals mit dem Vizepräsidenten sprach, telefonierte er Rechtsanwalt MLaw Matthias Brunner und erklärte ihm, der Nachtrag würde sich auf Fr. 9'000.00 (inkl. MWST) belaufen. Dabei sei gemäss den Behauptungen der Gesuchstellerin die Aussage, es handle sich um ein "gesuchtes" und "haarspalterisches" Gesuch gefallen (GB 9). Nach Auffassung des Sachverständigen treffe die Behauptung, das Gesuch sei "gesucht" und "haarspalterisch" nicht zu.