vorgenommene Messungen. Dafür reichte er mit E-Mail vom 20. April 2021 (12.57 Uhr) beim Vizepräsidenten die Nachtragsofferte 1 ein. Diese E-Mail leitete der Vizepräsident gleichentags um 14:03 Uhr an die Parteien weiter. Die Gesuchstellerin reagierte darauf mit E-Mail vom 21. April 2021 (08.28 Uhr), welche der Vizepräsident um 08:38 Uhr dem Sachverständigen weiterleitete. Darauf rief der Sachverständige den Vizepräsidenten und danach Rechtsanwalt MLaw Matthias Brunner an, um mit ihm über die Nachtragsofferte und den Umfang der gewünschten Messungen zu sprechen.