Anlass zu den Telefongesprächen zwischen dem Sachverständigen und Rechtsanwalt MLaw Matthias Brunner vom 21. April 2021 war die Tatsache, dass der Sachverständige die in den Gerichtsakten bereits enthaltenen Messungen nicht verifizieren konnte. Um ein korrektes Gutachten zu erstellen, beharrte der Sachverständige auf durch ihn bzw. Dr. D.G. selber