Diese würden in konkrete Projekte investiert, wie die Gesuchsgegnerin im Detail behauptet (Antwort Rz. 22). Dabei handelt es sich grundsätzlich um eine normale Geschäftsaktivität einer Immobiliengesellschaft, weshalb kein Nachteil für die Gesuchstellerin zu erkennen ist. Dass die liquiden Mittel der Gesuchsgegnerin ohne Gegenleistung entzogen würden, behauptet die Gesuchstellerin nirgends. Soweit die Gesuchstellerin die Investitionen bzw. die Projekte in Rz. 41 ihrer - 10 -