Wer dieser Herr A. sein soll, bleibt ebenfalls unklar; um den Verwaltungsratspräsidenten der Gesuchsgegnerin handelt es sich jedenfalls nicht. Dass der Verwaltungsratspräsident der Gesuchsgegnerin versucht haben soll, Aktiven der Gesuchsgegnerin zu verkaufen, ist daher nicht glaubhaft dargetan. Weiter macht die Gesuchstellerin geltend, am 19. März 2020 habe die D. (UK) Ltd. für den Industriepark ein Kaufangebot in der Höhe von EUR 125 Mio. abgegeben (GB 164 im Verfahren HSU.2021.14). Seit dem Angebot