3.2.3. Würdigung Vorliegend bringt die Gesuchstellerin im Wesentlichen drei behauptete Nachteile vor, die drohen sollen: Zum einen soll der Verwaltungsratspräsident der Gesuchsgegnerin versucht haben, Anteile der Gesuchsgegnerin zu verkaufen (Gesuch Rz. 47 und Stellungnahme vom 15. November 2021 Rz. 43). Insoweit geht das Gesuch der Gesuchstellerin fehl, da die von ihr beantragten Massnahmen sich einzig auf ein Verfügungsverbot über die Grundstücke des Industrieparks der Gesuchsgegnerin beziehen.