Die Gesuchsgegnerin beabsichtige nicht, Grundeigentum zu veräussern (Antwort Rz. 19, 60 und 91). Ihr Industrieareal solle jedoch weiterentwickelt und modernisiert werden (Antwort Rz. 20). Damit soll es besser nutzbar und vermietbar gemacht werden (Antwort Rz. 21). Um die Bedürfnisse der Mieter zu befriedigen und die Weiterentwicklung des Areals zu sichern, müsse sie allerdings in der Lage sein, die umstrittenen Grundstücke zu parzellieren und zu belasten (Antwort Rz. 23 und 91).