Durch Verweis auf ihre Klage im Verfahren HOR.2021.17 führt die Gesuchstellerin erläuternd aus, anscheinend sei bereits mindestens eine Due-Diligence- Prüfung von der Anwaltskanzlei der Kaufinteressentin U. SA durchgeführt worden. Nach Angaben des griechischen Anwalts dieser U. SA könne die Transaktion sehr schnell durchgeführt werden. Es sei wahrscheinlich, dass K.A. noch mit weiteren Käufern verhandle (Klage im Verfahren HOR.2021.17 Rz. 194;