nahme der Gesuchstellerin gefasst wurden und welche eine Kapitalerhöhung oder die Ausgabe neuer Aktien vorsehen, insbesondere auch die gemäss Ziffer 3a ihrer angeblichen Statuten genehmigte Kapitalerhöhung, anzuerkennen, durchzuführen und beim Handelsregisteramt anzumelden, sowie die Zustimmung zur Übertragung ihrer Aktien zu erteilen und die angeblichen neuen Eigentümer im Aktienbuch einzutragen.