2. Eventualiter sei das Gesuch abzuweisen. 3. Subeventualiter sei der Gesuchsgegnerin vorsorglich zu verbieten, ihre Grundstücke zu veräussern. 4. Subsubeventualiter sei die (angebliche) Gesuchstellerin zu verpflichten, eine vorherige Sicherheitsleistung von mindestens CHF 10'000'000.00 durch gerichtliche Hinterlegung auf ein Bankkonto zu leisten.