1. In Gutheissung des Gesuchs vom 26. August 2021 wird die mit Verfügung vom 8. September 2021 zugunsten der Gesuchstellerin auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin, Grdst.-Nr. 123 GB W. (E-GRID: CH 12345 67858 34), superprovisorisch für eine Pfandsumme von Fr. 44'048.65 zuzüglich Zins zu 5 % ab dem 29. Juni 2021 angeordnete Vormerkung vorsorglich bestätigt. 2. Das Grundbuchamt Wohlen wird angewiesen, die Vormerkung gemäss Dispositiv-Ziff. 1 aufrechtzuerhalten. 3. 3.1. Die Gesuchstellerin hat bis zum 19. Januar 2022 beim zuständigen Gericht im ordentlichen Verfahren Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts anzuheben.