Fr. 44'048.65 zuzüglich Verzugszins von 5 % ab dem 29. Juni 2021 erfüllt und ist die mit Verfügung des Vizepräsidenten vom 8. September 2021 superprovisorisch angeordnete vorläufige Vormerkung des Bauhandwerkerpfandrechts in diesem Umfang vorsorglich zu bestätigen.