1. In Gutheissung des Gesuchs um Erlass superprovisorischer Massnahmen vom 26. August 2021 wird der Gesuchstellerin die Vormerkung einer vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts gemäss Art. 837/839 i.V.m. Art. 961 ZGB auf dem Grundstück-Nr. 123 GB W. der Gesuchsgegnerin (E-GRID: CH 12345 67858 34) superprovisorisch für eine Pfandsumme von Fr. 44'048.65 zuzüglich Zins zu 5 % ab dem 29. Juni 2021 bewilligt. 2. Das Grundbuchamt Wohlen wird angewiesen, die Vormerkung gemäss vorstehender Dispositiv-Ziff. 1 sofort einzutragen. -3-