1. Das Gesuch vom 25. August 2021 wird abgewiesen. 2. Das Grundbuchamt Baden wird angewiesen, die zu Gunsten der Gesuchstellerin vorgenommene Vormerkung einer vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts gemäss 837/839 i.V.m. Art. 961 ZGB auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin Grdst.-Nr. 1234 GB A. (E-GRID: CH 98540 098945 33), für die Pfandsumme von Fr. 61'111.47 zu löschen. 3. 3.1. Die Gerichtskosten in Höhe von Fr. 2'000.00 sind von der Gesuchstellerin zu tragen und werden mit dem von der Gesuchstellerin geleisteten Gerichtskostenvorschuss in Höhe von Fr. 2'000.00 verrechnet.