Geringfügige Arbeiten gelten aber dann als Vollendungsarbeiten, wenn sie unerlässlich sind; insoweit werden Arbeiten weniger nach quantitativen als vielmehr nach qualitativen Gesichtspunkten gewürdigt.6 3.3. Würdigung Das vorliegende Bauhandwerkerpfandrecht wurde am 26. August 2021 im Grundbuch vorgemerkt. Folglich durfte die Arbeitsvollendung der Gesuchstellerin am 26. April 2021 noch nicht eingetreten sein.