Die Gesuchsgegnerin bestreitet hingegen, dass am 30. April 2021 Abschlussarbeiten am Treppenhaus verrichtet wurden. Die Vollendungsarbeiten am Treppenhaus seien ca. im Januar 2021 erfolgt (Gesuchantwort Rz. 14 ff.). Zudem wären Reparaturarbeiten nicht als Vollendungsarbeiten zu werten, da sie für die Benutzbarkeit des Werks unwichtig seien (Gesuchantwort Rz. 17 f.)