7. 7.1. Mit Verfügung vom 8. September 2021 stellte der Vizepräsident fest, dass der Gerichtskostenvorschuss von Fr. 2'000.00 nicht bezahlt wurde und setzte daher der Gesuchstellerin eine letzte, nicht erstreckbare Frist, bis 17. September 2021 zur Bezahlung des Gerichtskostenvorschusses. 7.2. Die Gesuchstellerin bezahlte den Gerichtskostenvorschuss von Fr. 2'000.00 am 16. September 2021. 8. 8.1. Mit Verfügung vom 20. September 2021 stellte der Vizepräsident der Gesuchstellerin das Doppel der Antwort zu und setzte ihr Frist zur Erstattung -4-