5. Das Grundbuchamt Baden trug die vorläufige Eintragung am 26. August 2021 unter der Nummer 8668 im Tagebuch ein. 6. Mit Gesuchsantwort vom 3. September 2021 stellte die Gesuchsgegnerin folgende Rechtsbegehren: " 1. Das Gesuch sei abzuweisen. 2. Die auf dem Grundstück Nr. 1234, A., superprovisorisch vorgemerkte vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts für eine Pfandsumme von CHF 61111.47 sei zu löschen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchstellerin. "