1. In teilweiser Gutheissung des Gesuchs um Erlass superprovisorischer Massnahmen vom 25. August 2021 wird der Gesuchstellerin die Vormerkung einer vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts gemäss Art. 837/839 i.V.m. Art. 961 ZGB auf dem Grdst.-Nr. 1234 GB A. (E-GRID: CH 98540 098945 33) der Gesuchsgegnerin superprovisorisch für eine Pfandsumme von Fr. 61'111.47 bewilligt. 2. Das Grundbuchamt Baden wird angewiesen, die Vormerkung gemäss vorstehender Dispositiv-Ziff. 1 sofort einzutragen.