Im Verfahren um die definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts haben die Parteien die Möglichkeit sich hierüber mit substantiierte Behauptungen und Beweismittel auseinanderzusetzen. Es ist vorliegend glaubhaft gemacht, dass die Gesuchstellerin ihre Arbeiten per 9. März 2021 noch nicht vollendet hatte. 5. Ergebnis Zusammenfassend ergibt sich, dass die Voraussetzungen für die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts für eine Pfandsumme von Fr. 154'181.80 zuzüglich Zins zu 5 % ab 2. April 2021 erfüllt sind und die - 10 -