Die Gesuchstellerin macht glaubhaft, sie habe die Brandschutzvornahmen auf dem Grundstück Nr. 123 GB R. ausgeführt bzw. ausführen lassen. Brandschutzvornahmen sind geeignet einem Baugrundstück einen Mehrwert zu verschaffen und somit pfandberechtigte Arbeiten zu begründen.5 Es gelingt der Gesuchsgegnerin nicht aufzuzeigen, jemand anderes habe die Brandschutzvornahmen ausgeführt. Dass unklar ist, wer die Regierapp- 4 SCHUMACHER (Fn. 1), N. 436, 438 und 547. 5 Vgl. SCHUMACHER (Fn. 1), N. 107. -7-