Die unterzeichneten Nachtragsurkunden machen glaubhaft, dass die Gesuchstellerin in einem Vertragsverhältnis mit der Z. Schweiz AG als Generalunternehmerin steht (GB 6 – 20). Dazu passt, dass auf den Nachtragsdokumenten Nr. 72001216 und 72000205 vom 28. Juli 2020 auf die "neuen Vertragsbedingungen" hingewiesen wird, was ebenso auf ein zugrundliegendes Vertragsverhältnis hindeutet (GB 19 f.).