1. In Gutheissung des Gesuchs um Erlass superprovisorischer Massnahmen vom 9. Juli 2021 wird der Gesuchstellerin die Vormerkung einer vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts gemäss Art. 837/839 i.V.m. Art. 961 ZGB auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin, Grdst.-Nr. 123 GB R. (E-GRID: 12345 67890 12) superprovisorisch für eine Pfandsumme von Fr. 154'181.80 zuzüglich Zins zu 5 % ab dem 2. April 2021 bewilligt. -3- 2. Das Grundbuchamt L. wird angewiesen, die Vormerkung gemäss vorstehender Dispositiv-Ziff. 1 sofort einzutragen.