4.3. Eine abweichende Verlegung der Prozesskosten mittels separater Verfügung oder im ordentlichen Verfahren bleibt vorbehalten, falls dieses vor dem Handelsgericht stattfindet. 2. Die Gesuchsgegnerin (Gesuchstellerin im Verfahren HSU.2020.48) stellte mit Klage vom 21. Oktober 2021 vor dem Bezirksgericht Zurzach folgende Rechtsbegehren: