• die Vormerkung auf dem Grdst.-Nr. 1234 GB F. (E-GRID: CH _______________) vollständig zu löschen, und • die Vormerkung auf dem Grdst.-Nr. 9876 GB F. (E-GRID: CH _______________) im Umfang von Fr. 24'455.90 zuzüglich Zins zu 5 % seit 3. Juli 2020 aufrechtzuerhalten und im darüber hinausgehenden Umfang zu löschen. 3. 3.1. Die Gesuchstellerin hat bis zum 21. Oktober 2020 beim zuständigen Gericht im ordentlichen Verfahren Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts anzuheben.