7.3. Eine abweichende Verlegung der Prozesskosten im allenfalls vor Handelsgericht stattfindenden Hauptprozess im ordentlichen Verfahren oder aufgrund separater Verfügung im vorliegenden Verfahren bleibt vorbehalten. Der Vizepräsident erkennt: 1. In teilweiser Gutheissung des Gesuchs vom 27. März 2021 werden die mit Verfügung vom 30. März 2021 zugunsten der Gesuchstellerin superprovisorisch angeordneten Vormerkungen vorsorglich teilweise wie folgt bestätigt: Stockwerkeinheit B., 1234-1 (Stammgrundstück LIG B./1234) CH _______________ 4 ½ Zimmer-Wohnung Nr. 01 Wertquote 58/1000 Pfandsumme Fr. 2'673.73 zuzüglich 5 % Zins ab 1. Februar 2021