Zusammenfassend macht die Gesuchstellerin eine Pfandsumme von Fr. 146'713.25 geltend, wovon Fr. 106'367.04 das vorliegende Verfahren betreffen. Von der Gesamtpfandsumme von Fr. 146'713.25 sind diejenigen Beträge abzuziehen, für die die Gesuchstellerin nicht schlüssig bzw. zumindest nicht substantiiert behauptete, welche Grundstücke sie betreffen (Fr. 73'446.40) sowie jene Beträge, welche von der Gesuchsgegnerin bereits bezahlt, von der Gesuchstellerin aber noch nicht berücksichtigt wurden (Fr. 27'168.05).